Urteil: Lasik -Behandlung steuerfrei

Es ist schon erstaunlich, wie viele Vorurteile über Lasik es noch gibt und wie hartnäckig sich diese nach wie vor halten. Bestes Beispiel ist der aktuelle Streit um die Frage, ob es sich bei Lasik allein um einen kosmetischen oder in der Tat um einen medizinischen Eingriff handelt. Dokumentiert wird dieser in der Internetausgabe der Zeitschrift "Capital" wo von einem FInanzamt die Rede ist, das nicht bereit war, die Steuerfreiheit einer Lasik- OP anzuerkennen.
In der Folge landete die Auseinandersetzung vor dem Finanzgericht Düsseldorf, das entschied, dass eine Lasik- Behandlung in jedem Fall um einen medizinischen Eingriff und die Behandlung einer Krankheit oder einer Gesundheitsstörung handelt. Damit ist Lasik steuerfrei, was besonders die Patienten freuen dürfte, denn schließlich werden die Augen- OPs nicht von den Krankenkasse übernommen. ((Az. 5 K 3452/07 U)
abgelegt unter: Recht