Private Krankenversicherung muss Lasik übernehmen

Eine Lasik Operation ist meist mit erheblichen Kosten verbunden, die nur in den seltensten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Doch bedeutet dies nicht, dass Patienten stets selber in die Tasche greifen müssen. Wie es einer Pressemitteilung des Rechtsanwalts Dr. Alexander T. Schäfer heißt, sind gerade die privaten Krankenversicherungen vielfach verpflichtet, auch für Lasik-OPs aufzukommen.
Die Rechtssprechung ist in diesem Punkt allerdings uneinheitlich und richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit eine Lasik. Wenn es zu Gerichtsverfahren kommt, sind die Chancen der Patienten jedoch durchaus gut. In einem Anerkenntnisurteil des Bundegerichtshofs vom 16.09.2009 wurde beispielsweise eine Erstattungpflicht für eine Lasik Operation festgestellt und in vielen Fällen reicht die Entscheidung des behandelnden Arztes als Grundlage für die Übernahmeentscheidung einer OP aus.
Es lohnt sich also, für sein Recht einzutreten.
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Juli 21st, 2010 at 06:49
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